Aktuelle sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Aktuelle sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Die sächsische Regierung hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen.

Bund und Länder hatten sich am vergangenen Mittwoch über eine Lockerung der bisherigen Vorgaben in einzelnen Bereichen verständigt. Konkret müssen das aber die Länder umsetzen. Eine völlige Aufhebung aller Beschränkungen und Schließungen wurde als verfrüht verworfen, um das Infektionsrisiko nicht wieder zu erhöhen.

Menschen benötigen fortan aber keinen triftigen Grund mehr, um das Haus zu verlassen. Besucher müssen allerdings Abstandsregeln einhalten. Wie bisher können Geschäfte für den täglichen Bedarf wie etwa Supermärkte, Getränkemärkte, Hofläden oder mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel ihre Waren anbieten. Museen, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten bleiben hingegen weiterhin geschlossen.

Nach Zustimmung des Kabinetts gilt die Verordnung ab 20.04 0:00 Uhr bis 03.05 24:00 Uhr?

Hier einige Eckpunkte aus der Pressekonferenz :

- keine Ausgangsbeschränkung mehr bis 15 km

- Kontaktbeschränkung (2 Personen+1Person aus einem entfernten Haushalt )

- Gottesdienste bis 15 Persone sind zugelassen

- Maskenpflicht im ÖPNV und in Geschäften

- Gaststätten bleiben weiterhin geschlossen

- Geschäfte bis 800 m² dürfen öffnen (keine Reduzierung der Verkaufsfläche größerer Geschäfte über 800m²)

- Spielplätze bleiben weiter geschlossen

- Kindergärten bleiben weiterhin geschlossen (erweiterte Notbetreuung wird gewährt)

- Baumärkte dürfen öffnen