Bund und Länder haben neue Regeln beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Viele der betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen sind trotz staatlicher Hilfen noch wirtschaftlich geschwächt. Deshalb wird die Bundesregierung sie schnell und umfangreich unterstützen. Die Betroffenen können eine außerordentliche Wirtschaftshilfe erhalten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats erfasst. Außerdem wird die Überbrückungshilfe verlängert und für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche wesentlich verbessert.
In der folgenden Übersicht und unter dem folgendem Link finden Sie die wichtigsten Informationen zu den "Novemberhilfen".
Pressemitteilung vom 12. November 2020
Novemberhilfe – Verfahren der Abschlagszahlung steht
Das Verfahren der Abschlagszahlung für die Novemberhilfe steht. Darauf haben sich Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium geeinigt. Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. Euro bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Zusammenhalt und gegenseitige Solidarität sind das Gebot der Stunde. Wir lassen in dieser ernsten Lage unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten nicht allein. Ein schneller Start der Auszahlung ist für viele Soloselbständige und kleine Unternehmen überlebenswichtig. Daher haben wir uns auf ein Verfahren der Abschlagszahlung verständigt. Die Antragstellung ist ab der letzten November-Woche 2020 möglich. Erste Abschlagszahlung werden ebenfalls noch im November starten.“
Bundesfinanzminister Scholz: „Wir stehen zusammen in dieser Pandemie. Dazu gehört auch, dass wir schnell und unbürokratisch helfen. Jetzt bringen wir Abschlagszahlungen für Soloselbstständige und Unternehmen auf den Weg. Es ist wichtig, dass nun Antragstellung und erste Auszahlungen noch im November möglich werden. Das ist eine gute Nachricht für die von den Maßnahmen im November betroffenen Soloselbstständigen und Unternehmen und ihre Beschäftigten.“
Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:
1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25.11.).
4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.
Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.
Informationen zu Finanzhilfen der Bundesregierung
Grafik: Bundesregierung.de