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Verbesserte Konditionen bei Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III wird nochmals deutlich verbessert: Die Beantragung wird einfacher, die Förderung großzügiger und sie steht mehr Unternehmen zur Verfügung. Auch die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels werden berücksichtigt. Außerdem wird die Neustarthilfe für Selbstständige verbessert.

Sachsen hatte sich in den vergangenen Wochen beim Bund für Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III eingesetzt und auch Abschreibungsmöglichkeiten für Saisonware gefordert. Auch diesbezüglich hat der Bund die Überbrückungshilfe III nun angepasst.

💬 "Unternehmen können nun bis zu 1,5 Millionen Euro Überbrückungshilfe pro Monat erhalten. Der Höchstbetrag der Abschläge wird auf 100.000 Euro angehoben, um Unternehmen schnell und effektiv helfen zu können. Das ist sehr gut. Aber die Hilfen müssen auch endlich bei den Firmen ankommen!"

Weitere Informationen finden Sie hier:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Überblick zur Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III

Bundesministerium der Finanzen

Foto: BMF